Verfahrensbeiständin

Verfahrensbeistandsschaft

Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz eines Verfahrensbeistandes findet man in den §§158 ff. FamFG. Der Verfahrensbeistand wird als Interessensvertreter für das Kind in familiengerichtlichen Verfahren bestellt. Das Familiengericht wird tätig, wenn ein Elternteil oder das Jugendamt einen Antrag stellt. Inhaltlich handeln es sich häufig um Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren. Der Verfahrensbeistand wird vom Familienrichter bestellt. Die Parteien haben aber auch die Möglichkeit einen Verfahrensbeistand zu beantragen. 

Gerade in sehr konflikthaften Familien- und Trennungskonstellationen ist es wichtig, dass eine neutrale Person die Interesse des Kindes/ der Kinder vertritt.

Dabei orientiert sich der Verfahrensbeistand nicht ausschließlich am geäußerten Willen des Kindes / der Kinder, sondern prüft auch Aspekte des Kindeswohls. Oftmals wird ihm vom Gericht darüber hinaus die Aufgabe übertragen, – wenn möglich – zwischen den Eltern zu vermitteln, da die Beendigung des elterlichen Konfliktes in der Regel ein Hauptanliegen der Kinder ist.

Wie gehe ich vor?

Nachdem ich seitens der Gerichts als Verfahrensbeistand bestellt wurde, beantrage ich in der Regel zunächst Akteneinsicht um mir ein Bild der Situation zu machen. Im Anschluss schreibe ich die Eltern an und lade diese zu einem Gespräch ein. Auch das Kind / die Kinder möchte ich kennenlernen. Gerne besuche ich die Kinder und Familien in ihrem häuslichen Umfeld. Ich lege viel Wert darauf, mit dem Kind alleine zu sprechen. So erhalte ich einen Einblick in die Persönlichkeit und die Lebenswelt des Kindes. Je nach Sachverhalt sind weitere Gespräche mit Eltern, Lehrern und anderen Bezugspersonen notwendig. Bei einem Besuch im häuslichen Kontext beobachte ich auch gerne die Interaktion zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen. Im Kontakt mit dem Kind erkläre ich diesem meine Rolle und Aufgabe. Um den Kindeswillen zu ermitteln, bediene ich mich bei Bedarf auch spielerischen Methoden.

Ebenfalls ausdrückliche Aufgabe eines Verfahrensbeistandes ist es, mit den Eltern gemeinsam Lösungen und Möglichkeiten zu erarbeiten, den aktuellen Streit zu beenden, die dem Gericht dann vorgestellt werden. So können weitere gerichtliche Verfahren unter Umständen vermieden werden.

Im Anschluss an diese erste Phase werde ich für das Familiengericht einen Bericht verfassen. Sollte es dann zu einem mündlichen Anhörungstermin bei Gericht kommen werde ich ebenfalls geladen und stelle hierbei meinen Bericht und mögliche Lösungswege dar.

In manchen Fällen, werden die Kinder vor dem Anhörungstermin mit den Eltern ebenfalls vom Richter angehört. Hier bereite ich das Kind auf diesen Termin vor und begleite es dorthin. Durch verschiedene Rahmenbedingung der Kindesanhörung kann die Belastung des Kindes möglichweise verringert werden.

Empfehlungen, die ich dem zuständigen Richter/der zuständigen Richterin gebe, sind immer sorgfältig überlegt und herausgearbeitet. Der Wille des Kindes steht hier im Vordergrund, allerdings wird im Rahmen der Empfehlung immer auch das Kindeswohl berücksichtigt. 

Im Anschluss an den Gerichtstermin informiere ich das Kind/die Kinder über das Ergebnis oder aber bespreche mit den Bezugspersonen durch wen und wie dies dem Kind mitgeteilt wird.